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Flensburger Bürgerbegehren

02. Juni 2022, von «Redaktion»

Ergebnisbericht Kostenschätzung Klimabegehren

Flensburg. Im Mai 2021 wurde in Flensburg ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Aufgrund der formulierten Forderungen wird das angestrebte Bürgerbegehren im Flensburger Kontext und im folgenden "Klimabegehren" genannt. Im Rahmen des Klimabegehrens ist die Stadt Flensburg gem. § 16 g Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) verpflichtet, die mit dem Klimabegehren verbundenen Kosten darzustellen. Damit die Fragestellung der Kostenschätzung zum Klimabegehren adäquat beantwortet werden kann, musste im Vorwege ein Transformationsansatz nach den Maßgaben des Klimabegehrens erstellt und einem Vergleichsszenario gegenübergestellt werden.

Aufgrund der Komplexität der Fragestellung wurde im Juli 2021 ein Gutachten zur Erstellung einer Kostenschätzung ausgeschrieben und entsprechend der einzuhaltenden gesetzlichen Ausschreibungsfristen im September 2021 in Auftrag gegeben. Die Arbeiten am Gutachten wurden nach sechs Monaten im März 2022 abgeschlossen. Während der Bearbeitungszeit waren Vertreter*innen des Klimabegehrens und der Stadtwerke Flensburg in den Prozess der Gutachtenerstellung eingebunden und haben an einem regelmäßigen Austausch mit der Stadt Flensburg und dem bearbeitenden Büro teilgenommen. Der vorliegende Ergebnisbericht zur Kostenschätzung des Klimabegehrens dient ausschließlich dem Zweck nach § 9 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) im Rahmen des Klimabegehrens und ist nur in diesem Rahmen zu verwenden. Aus dem Bericht lassen sich folgende Kernaussagen als Ergebnis der Kostenschätzung ableiten: Bei beiden Szenarien würde der Fernwärmepreis langfristig steigen. Die im Rahmen der Untersuchung unter Zugrundelegung der gemachten Annahmen und Vereinfachungen ermittelten Fernwärmepreise beider Konzepte sind nahezu identisch.

Beide Transformationsansätze sind geeignet, die CO2-Neutralität in der Wärmeerzeugung der Stadtwerke Flensburg zu erreichen und setzen auf den Bau von Großwärmepumpen als nächsten Schritt. Insgesamt werden im "Vergleichskonzept" bis zum Jahr 2035 rund 35 % mehr CO2-Emissionen vermieden als im Transformationsansatz nach dem Klimabegehren. Der Kostenschätzung liegen Annahmen und Vereinfachungen zu Grunde, die die Umsetzbarkeit bis zum Jahr 2035 wesentlich beeinflussen können. Eine der wesentlichen Annahmen ist die Voraussetzung der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ab 2030 und entsprechend der Vereinfachung eine fehlende Betrachtung der Finanzierung zur Umsetzung der notwendigen Investitionen in einem Zeitraum bis 2035 und die Auswirkungen auf die Unternehmenskennzahlen der Stadtwerke.

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